AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wassermeloni GmbH & Co. KG
Prolog: Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung wird auf die Nennung der Geschlechter (m/w/d) verzichtet. Die gewählte männliche Form schließt eine adäquate weibliche sowie andere Formen mit ein.
1 Geltungsbereich
(1) Die Leistungen der Wassermeloni GmbH & Co. KG (nachfolgend Wassermeloni) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
(2) Für besondere Produktangebote, deren Charakter sich wesentlich von dem allgemeinen Kursangebot unterscheidet, können gesonderte AGB erstellt und Teil des jeweiligen Vertragsabschlusses durch ausdrückliche Erklärung werden.
(3) Teil dieser AGB (Seiten 6 bis 13, mit den gesonderten Nr. 1 bis 12) sind die besonderen AGB für das Kita-Schwimmen. Diese Regelungen gelten ausschließlich für Schwimmkurse, die über eine Kindertagesstätte in Auftrag gegeben werden.
(4) Diese AGB regeln das Verhältnis zwischen den vertragsschließenden Personen bzw. Institutionen, den an den Kursen teilnehmenden Personen bzw. deren gesetzlichen Vertretern und Wassermeloni.
(5) Wassermeloni ist zur nachträglichen Anpassung und Ergänzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber bestehenden Geschäftsbeziehungen berechtigt, soweit Änderungen in der Gesetzgebung oder Rechtsprechung es erfordern oder sonstige Umstände dazu führen, dass das vertragliche Äquivalenzverhältnis nicht nur unwesentlich gestört ist. Eine nachträgliche Änderung der Geschäftsbedingungen wird wirksam, wenn den Änderungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Mitteilung der Änderung widersprochen wird. Bei Fristbeginn wird auf ausdrücklich auf die Wirkung des Schweigens als Annahme der Vertragsänderung hingewiesen und während der Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung eingeräumt. Bei fristgemäßem Widerspruch haben beide Vertragsparteien das Recht zur außerordentlichen Kündigung, soweit Wassermeloni das Vertragsverhältnis nicht unter den alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen fortbestehen lässt.
2 Leistungen von Wassermeloni
(1) Wassermeloni bietet Dienstleistungen rund um das Thema „Schwimmen“ an. Dazu gehören Kurse, u. a. zur Wassergewöhnung, Baby- und Kleinkindschwimmen, Kinder- und Erwachsenenschwimmkurse sowie Kurse für Kindertagesstätten und die Vermietung von Wasserflächen.
(2) Das Erreichen eines bestimmten (körperlichen oder psychischen) Erfolges ist nicht geschuldet. Die Leistung besteht in der Durchführung der Kurse bzw. in der Bereitstellung von Wasserflächen.
(3) Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von Wassermeloni bezüglich des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages sind nur dann rechtmäßig, wenn diese Änderungen von Wassermeloni nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind. Entsprechende Änderungen sind nur dann wirksam, soweit diese den Gesamtzuschnitt des gebuchten Schwimmkurses nur unerheblich beeinträchtigen. Terminwünsche seitens der Kunden / Teilnehmer bzw. deren gesetzlichen Vertreter können zwar angemeldet werden, es besteht jedoch kein vertraglicher Anspruch auf bestimmte Kurszeiten oder Betreuung durch bestimmte Kursleitungen.
3 Vertragsschluss
(1) Zwischen den Vertragsparteien wird ein Vertrag über einen Schwimm- oder sonstigen Kurs oder über eine zeitlich begrenzte Schwimmbadnutzung geschlossen.
(2) Mit der Darstellung und Bewerbung der einzelnen Kurse und sonstigen Angebote auf der Webseite von Wassermeloni oder über sonstige Werbemedien gibt Wassermeloni kein bindendes Angebot ab.
(3) Wenn der Käufer das Angebot unter den in der Zusammenfassung aufgeführten Bedingungen im letzten Schritt des Checkout-Prozesses akzeptiert und auf den Button “Jetzt kaufen” klickt, wird eine Anfrage (Buchung) an Wassermeloni verschickt.
Der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn Wassermeloni die Anfrage (Buchung) der vertragschließenden Person durch eine schriftliche Annahmeerklärung (Buchungsvertrag) per E-Mail an die beim Benutzerkonto des Vertragschließenden hinterlegte E-Mail-Adresse bestätigt.
(4) Für die zeitliche Bindung bzgl. der Annahmeerklärung seitens Wassermeloni gelten die gesetzlichen Regelungen gem. § 147 Abs. 2 BGB.
(5) Es besteht kein Anspruch der vertragsschließenden Person, des Teilnehmers bzw. deren gesetzlichen Vertretern, dass die im Vertrag genannte Kursleitung auch tatsächlich diesen Kurs durchführt. Wassermeloni behält sich vor, eine andere qualifizierte Kursleitung einzusetzen.
4 Bezahlung Kursgebühr
(1) Die gesamte vereinbarte Kursgebühr wird mit Übersendung des Buchungsvertrages fällig. Die Zahlung erfolgt über die im Web-Shop von Wassermeloni über die Zahlungsplattform Stripe angebotenen Zahlungsweisen (z. B. SEPA-Lastschrift, Überweisung) in monatlichen Teilbeträgen, die im Buchungsvertrag aufgeführt sind. Nach besonderer Aufforderung durch Wassermeloni an die vertragsschließenden Personen ist auch eine direkte Überweisung an Wassermeloni möglich.
(2) Die monatliche Zahlung erfolgt in variabler Höhe und richtet sich nach der Anzahl der im jeweiligen Kalendermonat vertraglich vereinbarten Termine. Entsprechend kann der monatliche Betrag variieren.
5 Widerrufsrecht
(2) Die Regelungen dieses Widerrufsrechts sind in der nachfolgenden Widerrufsbelehrung abgedruckt.
5.1 Widerrufsbelehrung
(1) Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen, diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Buchung des Kurses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,
Wassermeloni
GmbH & Co. KG
Hildesheimer Straße 7
30169 Hannover
Tel.: 0511 220015 – 0
E-Mail: service@wassermeloni.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein postversandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, was jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechtes vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
(2) Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, ist Wassermeloni verpflichtet, sämtliche Zahlungen Ihrerseits (Kursgebühr) unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, ab dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei Wassermeloni eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwendet Wassermeloni dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Es werden Ihnen jedoch auf keinen Fall wegen der Art der Rückzahlung Entgelte berechnet.
(3) Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so sind Sie verpflichtet, einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt, zu dem Sie Wassermeloni von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.
5.2 Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
Wassermeloni GmbH & Co.
KG
Hildesheimer Straße 7
30169 Hannover
Tel.: 0511 220015 – 0
E-Mail: service@wassermeloni.de
Sie können die Erklärung auch an die oben angegebene E-Mail-Adresse senden.
Hiermit widerrufe(n) ich/wir
(*) den von mir/ uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kurs (*):
(Es folgt nähere Bezeichnung.)
Vertragsschluss am ________________
Name des / der Verbraucher/s:
Anschrift des / der Verbraucher/s:
Unterschrift des/ der Verbraucher/s
(Nur bei Mitteilung auf Papier) Datum und Unterschrift
6 Stornierungen
(1) Stornierungen von Kursen durch die vertragsschließende Person sind kostenfrei bis zu fünf Wochen vor Beginn des jeweiligen Kursblocks möglich. Für die Rechtzeitigkeit der Stornierung kommt es hierbei auf den Zugang bei Wassermeloni an. Ab dem 34. Tag vor Kursbeginn ist die volle Kursgebühr zu entrichten.
(2) Die Stornierung hat ausschließlich in Textform (Brief oder per E-Mail) zu erfolgen. Bitte beachten Sie, dass ein Nichtbezahlen des Kurses oder ein Nichterscheinen im Kurs nicht mit einer Stornierung gleichzusetzen ist.
7 Kündigungsrecht durch Wassermeloni
Wassermeloni ist berechtigt, ohne Einhaltung einer Frist den zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag zu kündigen, wenn Teilnehmende oder Begleitpersonen den gebuchten Kurs trotz vorheriger Abmahnung durch Wassermeloni oder die Kursleitung nachhaltig stören oder wenn sie sich so vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist (fristlose Kündigung).
8 Nicht in Anspruch genommene Leistungen
(1) Bei Austritt aus dem laufenden Kursbetrieb wird keine Kursgebühr zurückerstattet.
(2) Liegt eine durch ärztliches Attest nachgewiesene schwerwiegende Erkrankung vor (bspw. Brüche, Operationen etc.) können für die Ausfallzeiten Schwimmgutschriften erteilt werden.
(3) Ungenutzte Leistungen sind nicht ersetz- und verrechenbar. Nicht in Anspruch genommene Kurszeiten können seitens Wassermeloni nicht erstattet werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit – soweit verfügbar – bei Verhinderung im Voraus durch das Ausbuchen für den Termin und das Einbuchen in einen anderen Termin die Leistung an einem anderen Kurstermin nachzuholen. Es werden seitens Wassermeloni dazu „Schwimmgutschriften“ erteilt. Eine Rückzahlung der anteiligen Kursgebühr erfolgt nicht. Ein Rechtsanspruch hinsichtlich des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages diesbezüglich besteht jedoch nicht.
(4) Ist die weitere Teilnahme für die teilnehmende Person nachweislich nicht möglich, z. B. weil sie nachweislich (durch ärztliches Attest) einer Risikogruppe angehört oder in eine andere Stadt zieht, wird die Kursgebühr abzüglich der bereits erbrachten Leistung (Kurstermine) anteilig zurückerstattet.
(5) Für Kursausfälle, die Wassermeloni nachweislich zu vertreten hat, werden entsprechende Nachholtermine als Schwimmgutschriften angeboten.
(6) Im Fall der Unmöglichkeit der Leistungserbringung seitens Wassermeloni (weil Schwimmbäder nicht nicht genutzt werden können oder Kurse aus sonstigen Gründen nicht angeboten werden können, z. B. Schließung des Schwimmbades aufgrund gesetzlicher Anordnungen, Virusinfektionen, Pandemie) werden Ersatztermine in Form von Schwimmgutschriften angeboten.
9 Haftung und Hausordnung
(1) Wassermeloni übernimmt keine Haftung für Verletzungen und Schäden der Teilnehmer, die sich vor und nach der Kursstunde ereignen, es sei denn, dass die verletzte Person einen Kausalzusammenhang zwischen Verletzung und einer Sorgfaltspflichtverletzung von Wassermeloni nachweisen kann und diese in einem unmittelbaren Zusammenhang steht.
(2) Es wird keinerlei Haftung für Wertsachen und Garderobe in der Schwimmhalle, allen Nebenräumen und der Garderobe übernommen. Die Aufsichtspflicht der Kursleitungen als Vertreter von Wassermeloni beginnt und endet mit der Übergabe der Kinder am Beckenrand.
(3) Während des Umziehens und auf dem Weg zwischen Umkleidekabine und Beckenrand besteht keine Aufsichtspflicht seitens Wassermeloni. Die Eltern bzw. Begleitperson der Teilnehmer sind für Kinder während des Umziehens und auf dem Weg zum Beckenrand aufsichtspflichtig und verantwortlich. Die Kinder sollten daher von den Eltern während des Umziehens und auf den Weg bis zum Beckenrand begleitet und beaufsichtigt werden, bis sie von der Kursleitung in Empfang genommen werden. Die Aufsichtspflicht bezieht sich ebenfalls auf begleitende Kinder, z. B. Geschwister. Das Schwimmbecken darf erst nach Aufforderung durch die Kursleitung betreten werden.
(4) Wassermeloni haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern diese bzw. die Kursleitung schuldhaft eine wesentliche vertragsrechtliche Regelung verletzt haben; auch in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eingetretenen Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhaften Verletzens des Lebens, des Körpers und der Gesundheit bleibt unberührt.
(5) Sofern es in dem Gebäude bzw. in der Einrichtung, in dem der Schwimmkurs stattfindet, eine eigene Hausordnung gibt, ist diese zwingend vor Betreten zu lesen und zu beachten. Diese gilt dann ebenso für die Kunden / Teilnehmer wie etwaige mit Wassermeloni getroffene andere Vereinbarungen und diese AGB.
(6) Fotografieren und Filmen in den Bädern sind nicht gestattet. Daher ist der Gebrauch von technischen Geräten (z. B. Smartphones), mit deren Gebrauch Bild- oder Tonaufzeichnungen angefertigt werden können, in Schwimmhallen, Duschen sowie Umkleideräumen untersagt.
10 Gesundheit / Hygiene
(1) Das Tragen handelsüblicher und geeigneter Badekleidung für die teilnehmenden Personen während des Kurses ist verpflichtend.
(2) An Kursen teilnehmende Personen müssen vor und bei Antritt des Schwimmkurses bzw. eines Kursterins sportgesund sein. Eine entsprechende ärztliche Bescheinigung wird nicht verlangt. Es wird jedoch eine Untersuchung vor Kursbeginn dringend empfohlen.
(3) Etwaige Besonderheiten hinsichtlich körperlicher Beeinträchtigungen oder sonst irgendwelcher Beschränkungen der teilnehmenden Person an Kursen, müssen unaufgefordert vor Kursbeginn der Kursleitung mitgeteilt werden.
(4) Das Betreten des Schwimmbereichs mit Straßenschuhen ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet. Gleiches gilt für Essen und Getränke (außer Wasser in unzerbrechlichen Gefäßen) in der Schwimmhalle sowie in den Umkleideräumen. Dies ist explizit nicht erlaubt.
11 Verjährung
Es gelten die allgemeinen Regeln über die Verjährung nach den §§ 195 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).
12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sofern ein Vertrag mit einem Kaufmann nach dem Handelsgesetzbuch zustande kommt, wird für etwaige Streitigkeiten als Gerichtsstand das Amtsgericht Hannover bzw. Landgericht Hannover vereinbart.
(3) Ansonsten gelten für Streitigkeiten die allgemeinen Regelungen des Gerichtsstands gem. §§ 13 ff. ZPO (Zivilprozessordnung).
Stand 11.07.2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen Kita-Schwimmen der Wassermeloni GmbH & Co. KG
über die Durchführung von Schwimmunterricht mit Kindern mit Kindertagesstätten („Kita-Schwimmen“) der Wassermeloni GmbH & Co. KG. (im Folgenden „Schwimmschule“).
Präambel:
Die Schwimmschule stellt Kindertagesstätten (im Folgenden „Kita“) während ihrer Betreuungszeiten Schwimmbäder zur Verfügung und bietet in diesen Schwimmunterricht an. Der Unterricht findet nach dem pädagogischen Konzept der Schwimmschule statt. Das Angebot stellt eine Ergänzung des bestehenden Angebots der Schwimmschule für die Altersklasse Vorschulkinder (ca. Alter 4 bis 6 Jahre) dar.
Die Kita schließt mit der Schwimmschule eine Rahmenvereinbarung, über die unter anderem der Transport und die Betreuung der Kinder zu und in den Schwimmbädern geregelt wird. Die gesetzlichen Vertreter (im Folgenden „Eltern“) der teilnehmenden Kinder schließen darüber hinaus einen individuellen Schwimmkursvertrag für ihre Kinder mit der Schwimmschule ab, über den u. a. die Bezahlung geregelt wird. Die vertraglichen Bedingungen unterscheiden sich in Teilen von denen, die für herkömmliche Kurse der Schwimmschule gelten. Es gelten daher ausschließlich die folgenden besonderen AGB für das Kita-Schwimmen.
1 Gegenstand der Vereinbarung / Leistungsbeschreibung
(1) Die Schwimmschule stellt der Kita das jeweilige Schwimmbad nebst Umkleidekabinen zur Benutzung für die in der geschlossenen Rahmenvereinbarung zwischen Kita und Schwimmschule benannten Zeiten zur Verfügung. Die Kinder werden von Aufsichtspersonen der Kita in das Schwimmbad begleitet, beim Umziehen unterstützt und nach dem Schwimmunterricht wieder von den Aufsichtspersonen am Beckenrand abgeholt. Die Aufsichtspersonen der Kita haben die Betreuungspflicht und die Aufsicht über die Kinder bis zur Übergabe am Beckenrand an die Kursleitung und ab Übergabe nach dem Schwimmunterricht am Beckenrand. Die Aufsichtspersonen der Kita sind keine Erfüllungsgehilfen der Schwimmschule. Die Rechtsbeziehungen zwischen den Aufsichtspersonen und den Kita-Kindern werden ausschließlich durch gesetzliche und vertragliche Regelungen zwischen den Eltern und der Kita sowie dem Träger der Kita bestimmt.
(2) Die Kita darf die Räumlichkeiten mit den jeweils gemeldeten Kindern unter Beaufsichtigung von mindestens einer Aufsichtsperson der Kita pro sechs Kindern betreten.
(3) Vor und nach den Unterrichtseinheiten darf die Kita das Gebäude ebenfalls betreten bzw. sich dort aufhalten, um die Kinder umzuziehen.
(4) Die Schwimmschule stellt für den festgelegten Zeitraum für sechs Kinder eine Kursleitung zur Durchführung von Schwimmunterricht zur Verfügung. Ein Anspruch auf die Betreuung durch eine bestimmte Kursleitung besteht nicht. In besonderen Fällen kann auf ausdrücklichen Wunsch der Kita von dem Verhältnis sechs Kinder bei einer Kursleitung abgewichen werden. Die Bedingungen dieser Abweichung werden in der Rahmenvereinbarung zwischen Kita und Schwimmschule geregelt und finden Anwendung in den Verträgen über den Schwimmkurs zwischen Eltern und der Schwimmschule.
(5) Eine Kurseinheit dauert 45 Minuten. 5 Minuten davon werden für den Wechsel der Kursteilnehmer benötigt.
2 Vertragsschlüsse / Bezahlung
(1) Der Abschluss der Rahmenvereinbarung zwischen Kita und Schwimmschule erfolgt im Vorfeld des Vertragsschlusses mit den Eltern. Hierzu erhält die Kita ein von der Schwimmschule erstelltes Exemplar zur Unterschrift durch die für die Kita vertretungsberechtigte Person bzw. Institution. Nach Unterzeichnung durch die Kita erhält diese die Zugangsdaten für die Eltern, damit diese ihre Kinder bei der Schwimmschule anmelden.
(2) Der Vertragsschluss zwischen den Eltern und der Schwimmschule erfolgt auf folgende Weise:
Nach Übersendung des ausgefüllten Online-Anmeldeformulars (Buchung) durch die vertragsschließende Person (in der Regel die Eltern) an die Schwimmschule bestätigt diese gegenüber der vertragsschließenden Person die Teilnahme am gewünschten Schwimmkurs durch eine schriftliche Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung). Dadurch kommt der Vertragsabschluss zustande.
(3) Die volle vereinbarte Kursgebühr wird nach Zusendung der Buchungsbestätigung seitens der Schwimmschule fällig. Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschriftverfahren nach Erteilung des Lastschriftmandats entweder in einer Summe (Einmalzahlung) oder in monatlichen Raten (Abo) jeweils zu Beginn des Monats im Voraus. Das Lastschriftmandat wird auf dem Anmeldeformular erteilt.
3 Vertragsende
(1) Die Rahmenvereinbarung zwischen der Kita und der Schwimmschule wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Möglichkeiten der Beendigung sind in der Rahmenvereinbarung geregelt.
(2) Der Buchungsvertrag zwischen den Eltern und der Schwimmschule ist für die Dauer des Schwimmkurses entsprechend des Anmeldeformulars und der Buchungsbestätigung geschlossen. Nach dem letzten Kurstermin endet der Vertrag automatisch. Die ordentliche Kündigung des Vertrages ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung entsprechend der gesetzlichen Regelungen bleibt hiervon unberührt. Die Schwimmschule ist insbesondere berechtigt, ohne Einhaltung einer Frist den zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag zu kündigen, wenn die teilnehmende oder vertragsschließende Person das Kursgeschehen trotz vorheriger Abmahnung durch die Schwimmschule oder die jeweilige Kursleitung nachhaltig stört.
4 Aufgabenverteilung / Verantwortlichkeit
Die Schwimmschule sorgt für
- die Bereitstellung der zur Durchführung des Schwimmunterrichts benötigten Infrastruktur (Schwimmbecken, Umkleiden) unter Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen.
- die Bereitstellung qualifizierter Kursleitungen.
- die Bereitstellung von Schwimmutensilien und -materialien.
- die Durchführung des Kurses ab Übernahme der Kinder am Beckenrand bis zur Übergabe der Kinder an die Aufsichtsperson der Kita nach Kursende am Beckenrand sowie für die Aufsicht über die Kinder in dieser Zeit im Schwimmbecken.
- die rechtzeitige Benachrichtigung der Kita über eventuelle Kursausfälle oder Kurszusammenlegungen.
- eine Dokumentation des Entwicklungsfortschritts der Kinder als Grundlage für die Vergabe (interner) Abzeichen gemäß des pädagogischen Konzepts der Schwimmschule.
(2) Die Kita sorgt für
- die Organisation und den Transport der Kinder zur Schwimmschule und zurück zur Kita.
- die Aufsicht und Betreuung der Kinder vor und nach dem Schwimmunterricht, inklusive des Umziehens und etwaiger Toilettengänge, auch während des Unterrichts. Die Übergabe der Kinder an die Schwimmschule erfolgt am Beckenrand. Während des Schwimmkurses muss pro Kursgruppe mindestens eine Aufsichtsperson des Kindergartens in der Schwimmhalle anwesend sein.
- die frühzeitige Benachrichtigung der Schwimmschule über die Unmöglichkeit der Durchführung des Schwimmunterrichts (z. B. ungeplante Kita-Schließungen oder bei Ausfall ganzer Gruppen).
- die Weiterleitung als Bote der relevanten Informationen an die Eltern der beteiligten Kinder; die Kita fungiert diesbezüglich nicht als Erfüllungsgehilfe.
- Hinweise an die Eltern im Vorfeld der Kurse, dass empfohlen wird, dass die Kinder im Schwimmbad und auf dem Weg von der Kita zum Schwimmbad keinerlei Wertgegenstände mit sich führen.
(3) Die Kita ist nicht Erfüllungsgehilfe der Schwimmschule. Die Rechtsbeziehungen zwischen Aufsichtspersonen und den Kita-Kindern werden ausschließlich durch gesetzliche Regelungen und vertragliche Regelungen zwischen den Eltern und der Kita und dem Träger der Kita bestimmt. Modalitäten wie Erlaubnis der Teilnahme am „Ausflug zum Schwimmunterricht“, Transport und Beaufsichtigung außerhalb des eigentlichen Schwimmunterrichtes durch die Kita müssen daher zwischen Kita und den Eltern der Kinder geregelt werden.
5 Ersatzleistungen durch die Schwimmschule
Sollten Kurse zu den vereinbarten Zeiten durch von der Schwimmschule zu vertretende Ereignisse, z. B. technische Defekte, nicht stattfinden können, werden für die nicht erbrachten Kurse Ersatztermine angeboten, die mit der Kita zeitlich abgestimmt werden. Dies kann auch durch das Zusammenlegen von parallel stattfindenden Schwimmkursen erfolgen. Bei Ausfall der Kurszeiten in anderen Fällen wird keine Ersatzkurszeit angeboten.
6 Haftung / Haftungsverteilung
(1) Die Schwimmschule haftet bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet die Schwimmschule nur bis zur Höhe des vertragstypisch vorhersehbaren Schadens, die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt hiervon unberührt. Die Haftung der Schwimmschule für Pflichtverletzungen aus leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit, die nicht Kardinalpflichten des Vertragsverhältnisses betreffen und die nicht zu einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit geführt haben, ist ausgeschlossen.
(2) Es wird keinerlei Haftung für Wertsachen und Kleidungsstücke in der Schwimmhalle, allen Nebenräumen und der Garderobe übernommen.
(3) Während des Umziehens und auf dem Weg zwischen Umkleidekabine und Beckenrand besteht keine Aufsichtspflicht seitens der Schwimmschule. Die Aufsichtspersonen der Kita sind für die Kinder während des Umziehens und auf dem Weg zum Beckenrand aufsichtspflichtig und verantwortlich. Die Kinder sollten daher von den Aufsichtspersonen während des Umziehens und auf den Weg bis zum Beckenrand begleitet und beaufsichtigt werden, bis sie von der Kursleitung in Empfang genommen werden. Auch für Toilettengänge während des Unterrichts übernimmt nicht die Kursleitung der Schwimmschule die Aufsicht. Hier sind die Aufsichtspersonen der Kita zuständig. Die Aufsichtspflicht der Kursleitungen als Vertreter der Schwimmschule beginnt und endet mit der Übergabe der Kinder am Beckenrand.
(4) Sollte ein Kind während der Kursstunde nicht mehr in der Lage sein, an dieser teilzunehmen, gleich aus welchen Gründen, und muss aus diesen Gründen das Wasser verlassen, endet die Aufsichtspflicht der Kursleitung der Schwimmschule. Hier sind die Aufsichtspersonen der Kita zuständig.
7 Ordnungsregelungen
Das Benutzen von Kameras und Mobilgeräten mit Aufnahmefunktion in der Schwimmhalle, in den Umkleiden sowie Duschen ist untersagt.
8 Gesundheit / Hygiene
(1) Das Tragen handelsüblicher und geeigneter Badekleidung für die teilnehmenden Personen während des Kurses ist verpflichtend.
(2) Jede am Kurs teilnehmende Person muss bei Antritt des Schwimmkurses sportgesund sein. Eine entsprechende ärztliche Bescheinigung wird nicht verlangt. Es wird jedoch eine Untersuchung vor Kursbeginn empfohlen.
(3) Etwaige im Hinblick auf den Schwimmunterricht relevanten Besonderheiten hinsichtlich körperlicher Beeinträchtigungen oder sonst irgendwelcher Beschränkungen, die teilnehmende Personen haben, müssen unaufgefordert vor Kursbeginn oder bei Auftreten nach Kursbeginn unverzüglich der Schwimmschule mitgeteilt werden. Die Kita teilt bei Kenntnis dieser Besonderheiten diese unaufgefordert der Schwimmschule unverzüglich mit, spätestens bei der Übergabe der Kinder am Beckenrand. Dies entbindet die Eltern nicht davon, die Information der Schwimmschule selbst zu veranlassen.
(4) Das Betreten des Schwimmbereichs mit Straßenschuhen ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet. Gleiches gilt für Essen und Trinken in der Schwimmhalle sowie in den Umkleideräumen. Dies ist explizit nicht erlaubt.
9 Vertraulichkeit
Die Kursleitungen und weitere Mitarbeitende der Schwimmschule haben personenbezogene Daten der Kinder und Mitarbeitenden bzw. Aufsichtspersonen der Kita vertraulich zu behandeln. Sie dürfen diese nicht unbefugt zu einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck speichern, an Dritte weitergeben oder sonst nutzen. Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit besteht auch nach Beendigung der Aufgabe fort.
10 Datenschutz / gesetzliche Informationspflichten
Zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erhebt die Schwimmschule personenbezogene Daten von den vertragsschließenden Personen sowie den Kursteilnehmenden. Bei den vertragsschließenden Personen handelt es sich u. a. um Name, Vorname, Adresse, Kontaktdaten (z. B. E-Mailadressen) sowie die Bankverbindung zur Zahlung. Bei den teilnehmenden Personen handelt es sich u. a. um Name, Vorname, Geburtsdatum sowie Gesundheitsinformationen, soweit diese erforderlich sind.
Diese Daten werden ausschließlich gemäß § 6 (1) b) DSGVO zur Anbahnung, Durchführung und zur Zahlungsabwicklung des Vertrages verarbeitet und verwaltet. Ohne die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten ist die Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses nicht möglich.
Die Datenerhebung erfolgt ausschließlich bei den gesetzlichen Vertretern des Kursteilnehmers selbst. Die Erhebung der Daten und die Verwaltung erfolgt durch die Schwimmschule selbst und durch die von dieser beauftragten Dienstleister zur Vertragsanbahnung, Kapazitätsplanung und zur Zahlungsabwicklung. Bei diesen Dienstleistern handelt es sich um:
Odoo S.A. - Data Protection
Fabien Pinckaers (CEO)
Chaussée de Namur, 40
1367 Grand Rosière
Belgium
privacy@odoo.com
USt.: BE0477472701
11 Widerrufsrecht
(1) Ist der Kunde bzw. deren gesetzlicher Vertreter Verbraucher gem. § 13 BGB, also eine natürliche Person, die die Buchung des Kurses zu einem Zweck abgibt, der überwiegend weder gewerblich oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, steht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmung ein Widerrufsrecht zu.
(2) Die Regelungen dieses Widerrufsrechts sind in der nachfolgenden Widerrufsbelehrung abgedruckt.
11.1 Widerrufsbelehrung
(1) Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen, diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Buchung des Kurses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,
Wassermeloni GmbH & Co. KG
Hildesheimer Straße 7
30169 Hannover
Tel.: 0511 220015 – 0
E-Mail: service@wassermeloni.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein postversandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, was jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechtes vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
(2) Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, ist Wassermeloni verpflichtet, sämtliche Zahlungen Ihrerseits (Kursgebühr) unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, ab dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei Wassermeloni eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwendet Wassermeloni dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Es werden Ihnen jedoch auf keinen Fall wegen der Art der Rückzahlung Entgelte berechnet.
(3) Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so sind Sie verpflichtet, einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt, zu dem Sie Wassermeloni von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.
11.2 Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
Wassermeloni GmbH & Co. KG
Hildesheimer Straße 7
30169 Hannover
Tel.: 0511 220015 – 0
E-Mail: service@wassermeloni.de
Sie können die Erklärung auch an die oben angegebene E-Mail-Adresse senden.
Hiermit
widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/ uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den
Kurs (*):
(Es folgt nähere Bezeichnung.)
Vertragsschluss am ________________
Name des / der Verbraucher/s:
Anschrift des / der Verbraucher/s:
Unterschrift des/ der Verbraucher/s
(Nur bei Mitteilung auf Papier) Datum und Unterschrift
12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sofern ein Vertrag mit einem Kaufmann nach dem Handelsgesetzbuch zustande kommt, wird für etwaige Streitigkeiten als Gerichtsstand das Amtsgericht Hannover bzw. Landgericht Hannover vereinbart.
(3) Ansonsten gelten für Streitigkeiten die allgemeinen Regelungen des Gerichtsstands gem. §§ 13 ff. ZPO.
Stand 11.07.2025